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Komplettlösung Gründung einer Firma in der Schweiz

Für Gründer aus dem Ausland

Wieso die SWISS
COMPANY AG?

100% aus dem Ausland

Firmengründung in 10 Tagen

Bankkonto garantiert

100% Anonymität optional

Begleitung auch nach der Gründung​

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Vorteile Gründung einer Firma in der Schweiz durch einen Ausländer

Als Ausländer können Sie in der Schweiz ein Unternehmen gründen.

Firmenadresse in der Schweiz

Schweizer Image & Qualität

Internationaler Finanzplatz

Sicherheit

12% Steuerlast

Effiziente Verwaltung

Als Ausländer eine Firma in der Schweiz gründen

Gründung einer GmbH: Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz:

  1. Nationalität der Gründer ist irrelevant.
  2. Mindestens 1 Person mit Einzelunterschrift mit einem Wohnsitz in der Schweiz.
  3. Die Namen der Gesellschafter werden im Handelsregister publiziert.

Gründung einer AG: Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz:

  1. Nationalität der Gründer ist irrelevant.
  2. Mindestens 1 Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift mit einem Wohnsitz in der Schweiz.
  3. Die Namen der Verwaltungsräte werden im Handelsregister publiziert.
  4. Die Namen der Gründer werden nicht publiziert.

Die Komplettlösung für Gründer aus dem Ausland

Popular

Premium

Für Gründer aus dem Ausland

  • Beratungsgespräch
  • Firmengründung GmbH / AG
  • Firmenadresse
  • Postweiterleitung
  • Kapitaleinzahlungskonto
  • Bankkonto
  • Schweizer Direktor
  • Anonymität

Exclusive

+ Anonymität

  • Beratungsgespräch
  • Firmengründung GmbH / AG
  • Firmenadresse
  • Postweiterleitung
  • Kapitaleinzahlungskonto
  • Bankkonto
  • Schweizer Direktor
  • Anonymität

Ablauf Gründung in der Schweiz

Wir zeigen Ihnen, wie eine Gründung in der Schweiz durch einen Ausländer abläuft.

Erfassen Sie die Daten für Ihre Firma einfach und unkompliziert an Ihrem Computer. Füllen Sie dazu online in unserem eigens für Sie bereitgestellten Tool das entsprechende Formular aus.

Wir prüfen Ihren Gründungsantrag und kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden, um die weiteren Schritte zu besprechen. Allfällige Anpassungen Ihres Antrags nehmen wir gleich während des Gesprächs auf. Gleich anschliessend erhalten Sie von uns die ausgefüllten Gründungsdokumente per E-Mail.

Sind Sie mit den Dokumenten einverstanden, drucken Sie diese aus und unterschreiben sie. Jede zeichnungsberechtigte Person muss ihre Unterschrift offiziell beglaubigen lassen. Bei der Bar-Gründung einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) wird zudem eine Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank benötigt, auf die das Gründungskapital eingezahlt wurde. Die unterschriebenen Dokumente senden Sie uns zusammen mit den beglaubigten Unterschriften und ggf. der Kapitaleinzahlungsbestätigung.

Sobald alle Dokumente vollständig bei uns eingetroffen sind, nehmen wir für Sie den Termin beim Notar wahr. Dieser führt die öffentliche Beurkundung der Gründungsdokumente durch.

Nach der Beurkundung reichen wir die Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Ihre Firma befindet sich jetzt offiziell «in Gründung». Das Handelsregister benötigt ca. 14 Tage bis zur Veröffentlichung. Dies kann unter Umständen aber auch etwas länger dauern. Falls es mit der Gründung Ihrer Firma eilt, informieren Sie uns bitte möglichst früh, damit wir Ihnen Ihre Optionen aufzeigen können. Nach dem Eintrag ins Handelsregister ist das Unternehmen offiziell gegründet. Wir informieren Sie unmittelbar danach und senden Ihnen den beglaubigten Handelsregisterauszug und die Gründungsdokumente zu.

Erfassen Sie die Daten für Ihre Firma einfach und unkompliziert an Ihrem Computer. Füllen Sie dazu online in unserem eigens für Sie bereitgestellten Tool das entsprechende Formular aus.

Wir prüfen Ihren Gründungsantrag und kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden, um die weiteren Schritte zu besprechen. Allfällige Anpassungen Ihres Antrags nehmen wir gleich während des Gesprächs auf. Gleich anschliessend erhalten Sie von uns die ausgefüllten Gründungsdokumente per E-Mail.

Sind Sie mit den Dokumenten einverstanden, drucken Sie diese aus und unterschreiben sie. Jede zeichnungsberechtigte Person muss ihre Unterschrift offiziell beglaubigen lassen. Bei der Bar-Gründung einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) wird zudem eine Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank benötigt, auf die das Gründungskapital eingezahlt wurde. Die unterschriebenen Dokumente senden Sie uns zusammen mit den beglaubigten Unterschriften und ggf. der Kapitaleinzahlungsbestätigung.

Sobald alle Dokumente vollständig bei uns eingetroffen sind, nehmen wir für Sie den Termin beim Notar wahr. Dieser führt die öffentliche Beurkundung der Gründungsdokumente durch.

Nach der Beurkundung reichen wir die Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Ihre Firma befindet sich jetzt offiziell «in Gründung». Das Handelsregister benötigt ca. 14 Tage bis zur Veröffentlichung. Dies kann unter Umständen aber auch etwas länger dauern. Falls es mit der Gründung Ihrer Firma eilt, informieren Sie uns bitte möglichst früh, damit wir Ihnen Ihre Optionen aufzeigen können. Nach dem Eintrag ins Handelsregister ist das Unternehmen offiziell gegründet. Wir informieren Sie unmittelbar danach und senden Ihnen den beglaubigten Handelsregisterauszug und die Gründungsdokumente zu.

Nach der Gründung in der Schweiz

Wir begleiten Sie auch nach der Gründung in der Schweiz mit verschiedenen Dienstleistungen.

Administration / Sekretariat

Wir übernehmen das Sekretariat Ihres Unternehmens.

Rechtsberatung

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in speziellen Angelegenheiten.

Buchhaltung

Wir führen die Buchhaltung und erstellen den Jahresabschluss.

Unternehmenssteuern

Wir erstellen die MWST-Abrechnungen sowie die Steuererklärung am Jahresende.

Personalwesen / Lohnwesen

Wir erstellen Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen.

Versicherungen

Wir kümmern uns um die Versicherungen der Unternehmen.

Erfahrungsberichte

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