Komplettlösung Gründung einer Firma in der Schweiz
Für Gründer aus dem Ausland
Wieso die SWISS
COMPANY AG?
100% aus dem Ausland
Firmengründung in 10 Tagen
Bankkonto garantiert
100% Anonymität optional
Begleitung auch nach der Gründung
Senden Sie uns eine Nachricht
Rückruf anfordern.
Vorteile Gründung einer Firma in der Schweiz durch einen Ausländer
Als Ausländer können Sie in der Schweiz ein Unternehmen gründen.
Firmenadresse in der Schweiz
Schweizer Image & Qualität
Internationaler Finanzplatz
Sicherheit
12% Steuerlast
Effiziente Verwaltung
Als Ausländer eine Firma in der Schweiz gründen
Gründung einer GmbH: Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz:
- Nationalität der Gründer ist irrelevant.
- Mindestens 1 Person mit Einzelunterschrift mit einem Wohnsitz in der Schweiz.
- Die Namen der Gesellschafter werden im Handelsregister publiziert.
Gründung einer AG: Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz:
- Nationalität der Gründer ist irrelevant.
- Mindestens 1 Verwaltungsrat mit Einzelunterschrift mit einem Wohnsitz in der Schweiz.
- Die Namen der Verwaltungsräte werden im Handelsregister publiziert.
- Die Namen der Gründer werden nicht publiziert.
Die Komplettlösung für Gründer aus dem Ausland
Premium
Für Gründer aus dem Ausland
- Beratungsgespräch
- Firmengründung GmbH / AG
- Firmenadresse
- Postweiterleitung
- Kapitaleinzahlungskonto
- Bankkonto
- Schweizer Direktor
- Anonymität
Exclusive
+ Anonymität
- Beratungsgespräch
- Firmengründung GmbH / AG
- Firmenadresse
- Postweiterleitung
- Kapitaleinzahlungskonto
- Bankkonto
- Schweizer Direktor
- Anonymität
Ablauf Gründung in der Schweiz
Wir zeigen Ihnen, wie eine Gründung in der Schweiz durch einen Ausländer abläuft.
Erfassen Sie die Daten für Ihre Firma einfach und unkompliziert an Ihrem Computer. Füllen Sie dazu online in unserem eigens für Sie bereitgestellten Tool das entsprechende Formular aus.
Wir prüfen Ihren Gründungsantrag und kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden, um die weiteren Schritte zu besprechen. Allfällige Anpassungen Ihres Antrags nehmen wir gleich während des Gesprächs auf. Gleich anschliessend erhalten Sie von uns die ausgefüllten Gründungsdokumente per E-Mail.
Sind Sie mit den Dokumenten einverstanden, drucken Sie diese aus und unterschreiben sie. Jede zeichnungsberechtigte Person muss ihre Unterschrift offiziell beglaubigen lassen. Bei der Bar-Gründung einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) wird zudem eine Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank benötigt, auf die das Gründungskapital eingezahlt wurde. Die unterschriebenen Dokumente senden Sie uns zusammen mit den beglaubigten Unterschriften und ggf. der Kapitaleinzahlungsbestätigung.
Sobald alle Dokumente vollständig bei uns eingetroffen sind, nehmen wir für Sie den Termin beim Notar wahr. Dieser führt die öffentliche Beurkundung der Gründungsdokumente durch.
Nach der Beurkundung reichen wir die Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Ihre Firma befindet sich jetzt offiziell «in Gründung». Das Handelsregister benötigt ca. 14 Tage bis zur Veröffentlichung. Dies kann unter Umständen aber auch etwas länger dauern. Falls es mit der Gründung Ihrer Firma eilt, informieren Sie uns bitte möglichst früh, damit wir Ihnen Ihre Optionen aufzeigen können. Nach dem Eintrag ins Handelsregister ist das Unternehmen offiziell gegründet. Wir informieren Sie unmittelbar danach und senden Ihnen den beglaubigten Handelsregisterauszug und die Gründungsdokumente zu.
Erfassen Sie die Daten für Ihre Firma einfach und unkompliziert an Ihrem Computer. Füllen Sie dazu online in unserem eigens für Sie bereitgestellten Tool das entsprechende Formular aus.
Wir prüfen Ihren Gründungsantrag und kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden, um die weiteren Schritte zu besprechen. Allfällige Anpassungen Ihres Antrags nehmen wir gleich während des Gesprächs auf. Gleich anschliessend erhalten Sie von uns die ausgefüllten Gründungsdokumente per E-Mail.
Sind Sie mit den Dokumenten einverstanden, drucken Sie diese aus und unterschreiben sie. Jede zeichnungsberechtigte Person muss ihre Unterschrift offiziell beglaubigen lassen. Bei der Bar-Gründung einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) wird zudem eine Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank benötigt, auf die das Gründungskapital eingezahlt wurde. Die unterschriebenen Dokumente senden Sie uns zusammen mit den beglaubigten Unterschriften und ggf. der Kapitaleinzahlungsbestätigung.
Sobald alle Dokumente vollständig bei uns eingetroffen sind, nehmen wir für Sie den Termin beim Notar wahr. Dieser führt die öffentliche Beurkundung der Gründungsdokumente durch.
Nach der Beurkundung reichen wir die Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Ihre Firma befindet sich jetzt offiziell «in Gründung». Das Handelsregister benötigt ca. 14 Tage bis zur Veröffentlichung. Dies kann unter Umständen aber auch etwas länger dauern. Falls es mit der Gründung Ihrer Firma eilt, informieren Sie uns bitte möglichst früh, damit wir Ihnen Ihre Optionen aufzeigen können. Nach dem Eintrag ins Handelsregister ist das Unternehmen offiziell gegründet. Wir informieren Sie unmittelbar danach und senden Ihnen den beglaubigten Handelsregisterauszug und die Gründungsdokumente zu.
Nach der Gründung in der Schweiz
Wir begleiten Sie auch nach der Gründung in der Schweiz mit verschiedenen Dienstleistungen.
Administration / Sekretariat
Wir übernehmen das Sekretariat Ihres Unternehmens.
Rechtsberatung
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in speziellen Angelegenheiten.
Buchhaltung
Wir führen die Buchhaltung und erstellen den Jahresabschluss.
Unternehmenssteuern
Wir erstellen die MWST-Abrechnungen sowie die Steuererklärung am Jahresende.
Personalwesen / Lohnwesen
Wir erstellen Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen.
Versicherungen
Wir kümmern uns um die Versicherungen der Unternehmen.