TJPG · in Kraft ab 01.10.2026
Transparenzregister Schweiz: Was Ihre Gesellschaft jetzt melden muss
1. Okt. 2026
500'000+
CHF 500'000
FRIST
1. Oktober 2026 – ab diesem Datum gelten die Melde- und Identifikationspflichten. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten am 12. Juni 2026 beschlossen.
ÜBERBLICK
Was ist das Transparenzregister Schweiz?
Das Transparenzregister ist ein zentrales, nicht öffentliches Bundesregister, in dem die wirtschaftlich berechtigten Personen juristischer Personen erfasst werden. Es wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) geführt; die Meldungen erfolgen elektronisch über die Bundesplattform EasyGov.
Ziel ist es, den zuständigen Behörden einen schnellen und zuverlässigen Zugang zu den tatsächlichen Eigentums- und Kontrollstrukturen von Unternehmen zu verschaffen. Damit schliesst die Schweiz bestehende Transparenzlücken, stärkt die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und setzt internationale Standards der FATF um.
Wichtig
Das Register ist nicht öffentlich. Zugriff haben nur bestimmte Behörden sowie – unter gesetzlich definierten Voraussetzungen – Sorgfaltspflichtige wie Finanzintermediäre. Eine beim Eidgenössischen Finanzdepartement angesiedelte Kontrollstelle überwacht Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten.
RECHT
Rechtsgrundlage: TJPG und GwG-Revision
Grundlage ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG). Das Parlament hat es am 26. September 2025 zusammen mit einer Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (GwG) verabschiedet.
Identifikationspflicht
TJPG · Art. 7Gesellschaften müssen Angaben zur Identität und zur Überprüfung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen einholen und laufend aktuell halten.
Geltungsbereich
TJPG · Art. 2 & 3Definiert, welche Rechtseinheiten meldepflichtig sind – insbesondere Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH sowie Genossenschaften.
Zugang zum Register
TJPG · Art. 26 & 27Regelt abschliessend, welche Behörden und Personen für gesetzlich definierte Aufgaben Zugang zu den Registerdaten erhalten.
Inkrafttreten
In Kraft · 01.10.2026
TJPG und revidiertes GwG treten am 1. Oktober 2026 in Kraft. Das technische Pilotprojekt startete bereits am 16. Juni 2026.
BETROFFENE
Wer ist meldepflichtig?
Adressatin der Pflichten ist die juristische Person selbst – vertreten durch ihre Organe (Verwaltungsrat bzw. Geschäftsführung). Meldepflichtig sind insbesondere:
- Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditaktiengesellschaften
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- Investmentgesellschaften mit variablem oder festem Kapital (SICAV / SICAF) sowie Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen
- Ausländische Rechtseinheiten mit tatsächlicher Verwaltung oder Grundeigentum in der Schweiz
- Trustees mit Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz
AUSNAHMEN
Wer ist von der Meldepflicht ausgenommen?
Nicht zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind unter anderem:
- Stiftungen und Vereine
- Börsenkotierte Gesellschaften (sowie Gesellschaften, die zu mehr als 75 % von einem kotierten Unternehmen kontrolliert werden)
- Einzelunternehmen
- Pensionskassen und – im Grundsatz – Versicherungsunternehmen
Wichtig
Eine Ausnahme von der direkten Meldepflicht bedeutet nicht automatisch, dass keine Offenlegungspflichten entstehen. Hält etwa eine ausgenommene Einrichtung mehr als 25 % an einer AG oder GmbH, kann sie als deren wirtschaftlich berechtigte Person offenzulegen sein.
DEFINITION
Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person?
Wirtschaftlich berechtigt ist die natürliche Person, die eine Gesellschaft letztlich kontrolliert – direkt oder indirekt. Als massgebliche Schwelle gilt in der Regel eine Beteiligung von 25 % am Kapital oder an den Stimmrechten. Erfasst ist aber auch, wer auf andere Weise eine vergleichbare Kontrolle ausübt. Bei mehrstufigen Beteiligungs-, Familien- oder Trust-Strukturen ist daher die gesamte Kontrollkette zu analysieren.
Achtung – neue Definition
Die TJPG-Definition der wirtschaftlich berechtigten Person weicht von der bisherigen Definition im Obligationenrecht ab. Bestehende Meldungen unter altem Recht sollten auf TJPG-Konformität überprüft werden.
INHALT
Welche Angaben müssen gemeldet werden?
Zu jeder wirtschaftlich berechtigten Person sowie zur Gesellschaft sind unter anderem folgende Informationen zu erfassen:
| Angabe | Inhalt |
|---|---|
| Identität | Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz der wirtschaftlich berechtigten Person |
| Kontrolle | Art und Umfang der ausgeübten Kontrolle (z. B. Beteiligungshöhe) |
| Kontrollkette | Darstellung der Beteiligung, falls indirekt über mehrere juristische Personen oder Trusts gehalten |
| Gesellschaft | Identifikationsangaben zur meldepflichtigen Rechtseinheit |
| Nachweise | Dokumentation und Belege zur Überprüfung der Angaben (aufzubewahren) |
FRISTEN
Welche Fristen gelten?
Erstmeldung
1 Monat nach EintragungNeue Gesellschaften haben ab Eintragung im Handelsregister einen Monat Zeit, um die wirtschaftlich berechtigten Personen zu melden.
Änderungen
Innert MonatsfristÄnderungen sind innert eines Monats zu melden – sofern dadurch relevante Schwellenwerte über- oder unterschritten werden.
Bestehende Gesellschaften
ÜbergangsfristenFür bereits bestehende Rechtseinheiten sieht das TJPG gestaffelte Übergangsfristen für die erstmalige Meldung vor.
Finanzintermediäre
30 Tage bei AbweichungStellt ein Finanzintermediär eine zweifelhafte Diskrepanz zu den Registerdaten fest, ist diese innert 30 Tagen zu melden.
RISIKO
Sanktionen und Folgen
Die vorsätzliche Verletzung der Identifikations- und Meldepflichten kann mit einer Busse von bis zu CHF 500'000 geahndet werden. Hinzu kommen praktische Folgen:
- Die Steuerbehörden erhalten Zugang zu Beteiligungs- und Eigentumsstrukturen – Diskrepanzen zu Steuererklärungen können vertiefte Prüfungen auslösen.
- Auch wenn eine gesetzliche Richtigkeitsvermutung abgelehnt wurde, ist in der Praxis mit einer faktischen Beweislastverschiebung zu rechnen.
- Mängel in der Eigentümerstruktur können Transaktionen, Finanzierungen und Due-Diligence-Prozesse verzögern.
GwG-REVISION
Neue Pflichten für Beraterinnen und Berater
Parallel zum TJPG erweitert die GwG-Revision den Geltungsbereich des Geldwäschereigesetzes. Neu werden bestimmte beratende Tätigkeiten erfasst – insbesondere im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen sowie mit der Gründung und Strukturierung juristischer Personen. Damit greifen die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten künftig auch für Anwältinnen, Anwälte und Notare, wenn sie strukturierend tätig werden.
Es entsteht ein zweistufiges System: Die Primärverantwortung für korrekte Registermeldungen liegt bei der Gesellschaft, während GwG-Unterstellte ihre eigenen Sorgfaltspflichten unabhängig davon erfüllen müssen.
FAHRPLAN
So bereiten Sie sich vor
1 · Scope-Assessment
Klären Sie, ob Ihre Gesellschaft – oder eine ausländische Struktur mit Schweizer Bezug – überhaupt in den Geltungsbereich fällt.2 · Kontrollketten kartieren
Bilden Sie die Beteiligungsverhältnisse über alle Stufen ab und bestimmen Sie die wirtschaftlich berechtigten Personen nach TJPG-Definition.3 · Dokumentieren & überprüfen
Holen Sie die nötigen Nachweise ein, prüfen Sie diese mit angemessener Sorgfalt und legen Sie die Dokumentation revisionssicher ab.4 · Meldung über EasyGov
Registrieren Sie sich frühzeitig auf EasyGov und reichen Sie die Meldung fristgerecht ein. Halten Sie die Angaben bei Änderungen aktuell.SWISS COMPANY AG übernimmt Ihre Transparenzregister-Meldung
Seit 1988 begleiten wir Unternehmerinnen und Unternehmer bei Gründung, Verwaltung und Compliance in der Schweiz. Die neue Meldepflicht erledigen wir für Sie – korrekt, fristgerecht und nachvollziehbar dokumentiert.
- Prüfung der Meldepflicht (Scope-Assessment)
- Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten
- Aufbau und Dokumentation der Kontrollkette
- Meldung über EasyGov
- Laufende Aktualisierung bei Änderungen
- Abstimmung mit Handelsregister & Treuhand
FAQ
Häufige Fragen zum Transparenzregister
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Massgebend sind ausschliesslich das TJPG, die zugehörigen Verordnungen und die jeweils aktuellen Vorgaben der Behörden. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls empfehlen wir eine individuelle Abklärung. Stand: Juni 2026.