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Firmengründung Schweiz

Die Komplettlösung: Firmengründung in der Schweiz durch einen Ausländer

Für eine Firmengründung in der Schweiz durch einen Ausländer erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand.

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Für Gründer aus dem Ausland

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Firmengründung in der Schweiz durch einen Ausländer

Auch ohne Wohnsitz in der Schweiz können Sie eine Firma in der Schweiz gründen - wir unterstützen Sie dabei.

Mindestanforderungen

Sie sind der Gründer Ihres Unternehmens.
Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

Sie sind Gesellschafter / Vorsitzender des Verwaltungsrates.

Mindestens 1 Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist erforderlich.

Der Unterschied zwischen einer GmbH und Aktiengesellschaft (AG)

Vergleich: AG und GmbH

GmbH / Gesellschaft mit beschränkter Haftung

CHF 20’000

Stammkapital

Tieferes Stammkapital (20’000)
Gesellschafter werden im Handelsregister publiziert
mind. 1 Rappen pro Aktie

AG / Aktiengesellschaft

CHF 100’000

Aktienkapital

Hohes Mindestkapital (100’000)
Aktionäre werden nicht öffentlich publiziert
mind. CHF 100 pro Stammanteil

Unternehmenssteuern in der Zug / Schweiz

In der Schweiz gibt es folgende Steuerarten für Unternehmungen:
Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern in Zug: 12 % des Reingewinns

Der Kanton Zug erhebt eine Gewinnsteuer auf das steuerbare Einkommen von Unternehmen.

Darüber hinaus erhebt der Kanton Zug keine Kapitalgewinnsteuer, was ihn für Unternehmen zusätzlich attraktiv macht.

Firmengründung in der Schweiz durch einen Ausländer.

Ablauf Firmengründung

Alle Schritte bis zur Firmengründung in der Schweiz durch einen Ausländer.

Erfassen Sie die Daten für Ihre Firma einfach und unkompliziert an Ihrem Computer. Füllen Sie dazu online in unserem eigens für Sie bereitgestellten Tool das entsprechende Formular aus.

Wir prüfen Ihren Gründungsantrag und kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden, um die weiteren Schritte zu besprechen. Allfällige Anpassungen Ihres Antrags nehmen wir gleich während des Gesprächs auf. Gleich anschliessend erhalten Sie von uns die ausgefüllten Gründungsdokumente per E-Mail.

Sind Sie mit den Dokumenten einverstanden, drucken Sie diese aus und unterschreiben sie. Jede zeichnungsberechtigte Person muss ihre Unterschrift offiziell beglaubigen lassen. Bei der Bar-Gründung einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) wird zudem eine Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank benötigt, auf die das Gründungskapital eingezahlt wurde. Die unterschriebenen Dokumente senden Sie uns zusammen mit den beglaubigten Unterschriften und ggf. der Kapitaleinzahlungsbestätigung.

Sobald alle Dokumente vollständig bei uns eingetroffen sind, nehmen wir für Sie den Termin beim Notar wahr. Dieser führt die öffentliche Beurkundung der Gründungsdokumente durch.

Nach der Beurkundung reichen wir die Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Ihre Firma befindet sich jetzt offiziell «in Gründung». Das Handelsregister benötigt ca. 14 Tage bis zur Veröffentlichung. Dies kann unter Umständen aber auch etwas länger dauern. Falls es mit der Gründung Ihrer Firma eilt, informieren Sie uns bitte möglichst früh, damit wir Ihnen Ihre Optionen aufzeigen können. Nach dem Eintrag ins Handelsregister ist das Unternehmen offiziell gegründet. Wir informieren Sie unmittelbar danach und senden Ihnen den beglaubigten Handelsregisterauszug und die Gründungsdokumente zu.

Erfassen Sie die Daten für Ihre Firma einfach und unkompliziert an Ihrem Computer. Füllen Sie dazu online in unserem eigens für Sie bereitgestellten Tool das entsprechende Formular aus.

Wir prüfen Ihren Gründungsantrag und kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden, um die weiteren Schritte zu besprechen. Allfällige Anpassungen Ihres Antrags nehmen wir gleich während des Gesprächs auf. Gleich anschliessend erhalten Sie von uns die ausgefüllten Gründungsdokumente per E-Mail.

Sind Sie mit den Dokumenten einverstanden, drucken Sie diese aus und unterschreiben sie. Jede zeichnungsberechtigte Person muss ihre Unterschrift offiziell beglaubigen lassen. Bei der Bar-Gründung einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) wird zudem eine Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank benötigt, auf die das Gründungskapital eingezahlt wurde. Die unterschriebenen Dokumente senden Sie uns zusammen mit den beglaubigten Unterschriften und ggf. der Kapitaleinzahlungsbestätigung.

Sobald alle Dokumente vollständig bei uns eingetroffen sind, nehmen wir für Sie den Termin beim Notar wahr. Dieser führt die öffentliche Beurkundung der Gründungsdokumente durch.

Nach der Beurkundung reichen wir die Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Ihre Firma befindet sich jetzt offiziell «in Gründung». Das Handelsregister benötigt ca. 14 Tage bis zur Veröffentlichung. Dies kann unter Umständen aber auch etwas länger dauern. Falls es mit der Gründung Ihrer Firma eilt, informieren Sie uns bitte möglichst früh, damit wir Ihnen Ihre Optionen aufzeigen können. Nach dem Eintrag ins Handelsregister ist das Unternehmen offiziell gegründet. Wir informieren Sie unmittelbar danach und senden Ihnen den beglaubigten Handelsregisterauszug und die Gründungsdokumente zu.

Nach der Firmengründung in der Schweiz

Nach der Firmengründung in der Schweiz unterstützen wir Sie weiteren Angelegenheiten.

Administration / Sekretariat

Wir übernehmen das Sekretariat Ihres Unternehmens.

Rechtsberatung

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in speziellen Angelegenheiten.

Buchhaltung

Wir führen die Buchhaltung und erstellen den Jahresabschluss.

Unternehmenssteuern

Wir erstellen die MWST-Abrechnungen sowie die Steuererklärung am Jahresende.

Personalwesen / Lohnwesen

Wir erstellen Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen.

Versicherungen

Wir kümmern uns um die Versicherungen der Unternehmen.

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