Die Komplettlösung: Firmengründung in der Schweiz durch einen Ausländer
Für eine Firmengründung in der Schweiz durch einen Ausländer erhalten Sie bei uns alles aus einer Hand.
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Für Gründer aus dem Ausland
- Beratungsgespräch
- Firmengründung GmbH / AG
- Firmenadresse
- Postweiterleitung
- Kapitaleinzahlungskonto
- Bankkonto
- Schweizer Direktor
- Anonymität
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Firmengründung in der Schweiz durch einen Ausländer
Auch ohne Wohnsitz in der Schweiz können Sie eine Firma in der Schweiz gründen - wir unterstützen Sie dabei.
Mindestanforderungen
Sie sind der Gründer Ihres Unternehmens.
Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
Sie sind Gesellschafter / Vorsitzender des Verwaltungsrates.
Mindestens 1 Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist erforderlich.
Der Unterschied zwischen einer GmbH und Aktiengesellschaft (AG)
Vergleich: AG und GmbH
GmbH / Gesellschaft mit beschränkter Haftung
CHF 20’000Stammkapital
Tieferes Stammkapital (20’000)
Gesellschafter werden im Handelsregister publiziert
mind. 1 Rappen pro Aktie
AG / Aktiengesellschaft
CHF 100’000Aktienkapital
Hohes Mindestkapital (100’000)
Aktionäre werden nicht öffentlich publiziert
mind. CHF 100 pro Stammanteil
Unternehmenssteuern in der Zug / Schweiz
In der Schweiz gibt es folgende Steuerarten für Unternehmungen:
Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern in Zug: 12 % des Reingewinns
Der Kanton Zug erhebt eine Gewinnsteuer auf das steuerbare Einkommen von Unternehmen.
Darüber hinaus erhebt der Kanton Zug keine Kapitalgewinnsteuer, was ihn für Unternehmen zusätzlich attraktiv macht.
Firmengründung in der Schweiz durch einen Ausländer.
Ablauf Firmengründung
Alle Schritte bis zur Firmengründung in der Schweiz durch einen Ausländer.
Erfassen Sie die Daten für Ihre Firma einfach und unkompliziert an Ihrem Computer. Füllen Sie dazu online in unserem eigens für Sie bereitgestellten Tool das entsprechende Formular aus.
Wir prüfen Ihren Gründungsantrag und kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden, um die weiteren Schritte zu besprechen. Allfällige Anpassungen Ihres Antrags nehmen wir gleich während des Gesprächs auf. Gleich anschliessend erhalten Sie von uns die ausgefüllten Gründungsdokumente per E-Mail.
Sind Sie mit den Dokumenten einverstanden, drucken Sie diese aus und unterschreiben sie. Jede zeichnungsberechtigte Person muss ihre Unterschrift offiziell beglaubigen lassen. Bei der Bar-Gründung einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) wird zudem eine Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank benötigt, auf die das Gründungskapital eingezahlt wurde. Die unterschriebenen Dokumente senden Sie uns zusammen mit den beglaubigten Unterschriften und ggf. der Kapitaleinzahlungsbestätigung.
Sobald alle Dokumente vollständig bei uns eingetroffen sind, nehmen wir für Sie den Termin beim Notar wahr. Dieser führt die öffentliche Beurkundung der Gründungsdokumente durch.
Nach der Beurkundung reichen wir die Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Ihre Firma befindet sich jetzt offiziell «in Gründung». Das Handelsregister benötigt ca. 14 Tage bis zur Veröffentlichung. Dies kann unter Umständen aber auch etwas länger dauern. Falls es mit der Gründung Ihrer Firma eilt, informieren Sie uns bitte möglichst früh, damit wir Ihnen Ihre Optionen aufzeigen können. Nach dem Eintrag ins Handelsregister ist das Unternehmen offiziell gegründet. Wir informieren Sie unmittelbar danach und senden Ihnen den beglaubigten Handelsregisterauszug und die Gründungsdokumente zu.
Erfassen Sie die Daten für Ihre Firma einfach und unkompliziert an Ihrem Computer. Füllen Sie dazu online in unserem eigens für Sie bereitgestellten Tool das entsprechende Formular aus.
Wir prüfen Ihren Gründungsantrag und kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden, um die weiteren Schritte zu besprechen. Allfällige Anpassungen Ihres Antrags nehmen wir gleich während des Gesprächs auf. Gleich anschliessend erhalten Sie von uns die ausgefüllten Gründungsdokumente per E-Mail.
Sind Sie mit den Dokumenten einverstanden, drucken Sie diese aus und unterschreiben sie. Jede zeichnungsberechtigte Person muss ihre Unterschrift offiziell beglaubigen lassen. Bei der Bar-Gründung einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) wird zudem eine Kapitaleinzahlungsbestätigung der Bank benötigt, auf die das Gründungskapital eingezahlt wurde. Die unterschriebenen Dokumente senden Sie uns zusammen mit den beglaubigten Unterschriften und ggf. der Kapitaleinzahlungsbestätigung.
Sobald alle Dokumente vollständig bei uns eingetroffen sind, nehmen wir für Sie den Termin beim Notar wahr. Dieser führt die öffentliche Beurkundung der Gründungsdokumente durch.
Nach der Beurkundung reichen wir die Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt ein. Ihre Firma befindet sich jetzt offiziell «in Gründung». Das Handelsregister benötigt ca. 14 Tage bis zur Veröffentlichung. Dies kann unter Umständen aber auch etwas länger dauern. Falls es mit der Gründung Ihrer Firma eilt, informieren Sie uns bitte möglichst früh, damit wir Ihnen Ihre Optionen aufzeigen können. Nach dem Eintrag ins Handelsregister ist das Unternehmen offiziell gegründet. Wir informieren Sie unmittelbar danach und senden Ihnen den beglaubigten Handelsregisterauszug und die Gründungsdokumente zu.
Nach der Firmengründung in der Schweiz
Nach der Firmengründung in der Schweiz unterstützen wir Sie weiteren Angelegenheiten.
Administration / Sekretariat
Wir übernehmen das Sekretariat Ihres Unternehmens.
Rechtsberatung
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie in speziellen Angelegenheiten.
Buchhaltung
Wir führen die Buchhaltung und erstellen den Jahresabschluss.
Unternehmenssteuern
Wir erstellen die MWST-Abrechnungen sowie die Steuererklärung am Jahresende.
Personalwesen / Lohnwesen
Wir erstellen Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen.
Versicherungen
Wir kümmern uns um die Versicherungen der Unternehmen.