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AG gründen in der Schweiz: die Checkliste

Warum eine AG gründen?

Bei einer Aktiengesellschaft (AG) ist das Aktienkapital höher als bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Deshalb ist das Kapital, das für das Unternehmen gegenüber Dritten eine Garantiefunktion darstellt, höher.

Um zu klären, ob diese Rechtsform zu Ihrer unternehmerischen Tätigkeit passt, ist es unerlässlich, Prognosen für den Umsatz zu stellen und Folgendes zu klären: Ist es für die Tätigkeit wichtig, mit Dritten wie Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern in regem Kontakt zu stehen? In diesem Fall kann es zweckmässiger sein, eine Aktiengesellschaft zu gründen statt eine GmbH.

Planen Sie zudem, Ihre Tätigkeit schnell zu entwickeln, was ausländische Mittel benötigt? Dann ist es vorteilhaft, sich die Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) zuzuwenden. Besonders wenn Sie planen, Banken, Investoren oder weitere Aktionäre ins Boot zu holen: Diese Rechtsform ist besonders gut geeignet, wenn die Intervention Dritter für die Entwicklung Ihrer Tätigkeit unerlässlich ist.

Die Vorteile der Aktiengesellschaft

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ist es möglich, Ihren Firmennamen frei zu wählen. Falls Sie Ihren Nachnamen in den Unternehmensnamen integrieren wollen, sind Sie nur verpflichtet, den Zusatz «AG» zu ergänzen. Selbst nachdem Sie die AG gegründet haben, ist es durchaus noch möglich, den Namen Ihres Unternehmens noch zu ändern. Dafür braucht es eine Änderung der Statuten durch die Mitgliederversammlung. Diese Statutenänderung ist ein notarieller Akt, der im Handelsregister eingetragen werden muss.

Die Aktiengesellschaft hat einen wichtigen Vorteil: Die Aktionäre unterliegen einer herabgesetzten finanziellen Verantwortlichkeit: Sie haften nur für Ihren Anteil am Aktienkapital. Es ist aber trotzdem möglich, dass die Geschäftsleitung mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht wird – bei bestimmtem fahrlässigen Handeln wie etwa bei der Buchführungspflicht oder im Fall einer Straftat.

Die innerhalb der AG arbeitenden Aktionäre gelten als Arbeitnehmer. Daher haben sie entsprechend den Anspruch auf die Sozialleistungen, die mit dieser Rechtsform verbunden sind und sind pflichtversichert.

In Bezug auf die Steuern bietet die Rechtsform der AG einen weiteren bedeutenden Vorteil: Durch die Aufteilung der Gewinne lässt sich die Progressivität (d.h. die Erhöhung der Steuersätze für die höheren Gewinnanteile) ein Stück weit durchbrechen.

Die Nachteile der AG

Für die Gründung einer Aktiengesellschaft ist es erforderlich, ein Kapital von mindestens CHF 100’000 einzubringen. Diese bedeutende Summe sollte eingeplant werden, wenn Sie die Gründungskosten budgetieren. Hingegen ist es nicht zwingend, den Betrag bar zu begleichen: Sie können das Kapital auch in Form von Sacheinlagen einbringen. Zum Beispiel in Form von Kryptowährungen oder Maschinen.

Seien Sie sich bewusst, dass die Verwaltungsgebühren dieser Rechtsform hoch sind. Eine Aktiengesellschaft ist verpflichtet, Geschäftsberichte zu schreiben, eine Hauptversammlung einzuberufen, Steuerformulare zu erstellen und gegebenenfalls ein Revisionsunternehmen zu bevollmächtigen.

Zudem gilt für Aktiengesellschaften die Doppelbesteuerung von Ertrag und Kapital der AG. Sie haben eine Steuer auf das Einkommen (Dividende) und eine Steuer auf das Vermögen der Aktionäre zu bezahlen. Falls Sie sich für eine AG entscheiden, haben Sie eine weitere Verpflichtung: Sie müssen sich streng an die Vorschriften in Bezug auf die Buchführungspflichten gemäss Obligationenrecht (OR) halten. Am besten geben Sie einem kompetenten Buchhalter den Auftrag, Sie bei dieser Aufgabe zu begleiten.

Checkliste, um eine AG aufzubauen

Nachdem Sie die vielen Vorteile, aber auch Nachteile in Bezug auf die Gründung einer Aktiengesellschaft abgewogen haben, wollen Sie jetzt vorankommen. Folgende Schritte sind erforderlich:
Bei jeder Unternehmensgründung ist dieser Schritt notwendig: Erstellen Sie ein Budget über Ihre Gründungskosten.

Nachdem Sie das Budget für die Gründung aufgestellt haben, steht die Suche nach einem passenden Firmennamen an, den Sie für Ihre Aktiengesellschaft verwenden werden. Sie sind völlig frei in der Wahl. Bitte denken Sie daran, dass der gewählte Firmenname eine wichtige Rolle mit Symbolcharakter hat. Zum Beispiel was die Werbung anbelangt. Denn der Name repräsentiert die Vertrauenswürdigkeit und das Image Ihres Unternehmens. Wählen Sie einen Namen, der einen Bezug zu Ihrer Tätigkeit, zur Dienstleistung oder zum Produkt Ihres Unternehmens aufweist. So können Ihre Kunden und Interessierte schnell erkennen, worum es in Ihrem Unternehmen geht: Deshalb ist Transparenz das Gebot der Stunde!

Als nächstes bestimmen Sie die Höhe Ihres Aktienkapitals. Es wird erforderlich sein, darüber zu informieren und entscheiden, wie die Anteile aufgeteilt werden und welche Leistung die Aktionäre erbringen.

Sie möchten feststellen, wie Ihr Unternehmen funktionieren wird. Dafür ist es notwendig, die Organe zu bestimmen, aus denen sich das Unternehmen zusammensetzt: Sie haben den Verwaltungsrat und die Revisionsstelle zu ernennen. In diesem Stadium definieren Sie auch eine Person oder mehrere Personen, die befugt sind, die offiziellen Dokumente der zu gründenden Aktiengesellschaft zu unterzeichnen.

Sie brauchen eine Bank, um Ihr Gründungskapital zu hinterlegen. Wählen Sie dafür einen passenden Finanzpartner aus. So bringen Sie den Prozess der Gründung Ihrer AG voran.

Sie sind bei der Gründung Ihrer AG verpflichtet, die Statuten und die Gründungsbeschlüsse zu verfassen.

Folgende Elemente müssen in der Statuten der Aktiengesellschaft zwingend enthalten sein:

  • der Firmenname
  • der Gesellschaftszweck
  • der Geschäftssitz
  • die Vertretungsbefugnisse der Organe der AG
  • die Höhe des Aktienkapitals
  • die Anzahl an Aktien
  • die Versammlungsbedingungen der Generalversammlungen
  • die Ernennung eines oder mehreren Verwaltungsräten
  • die Ernennung eines allfälligen Rechnungsprüfers

 

In der Gründungsurkunde sind die grundsätzlichen Bestimmungen über die Organisation, das Vermögen und den Zweck der Gesellschaft enthalten. Zum Beispiel verschiedene Informationen wie die Höhe des Kapitals, den Zweck der Gründung, den Namen und den Sitz der Firma sowie ihre Organisation und Verwaltung.

Es ist erforderlich, die Gründungsversammlung sorgfältig zu organisieren, damit Sie die Verwaltung und den Betrieb Ihres Unternehmens optimieren können. Die Hauptversammlung der Aktionäre wird in einer Aktiengesellschaft durch den Verwaltungsrat einberufen.

Die Versammlung kann in gewissen Ausnahmesituationen aber auch durch den Rechnungsprüfer einberufen werden. Oder durch die Aktionäre: Alle Aktionäre mit mehr als 10 Prozent des Kapitals können vom Verwaltungsrat verlangen, eine Hauptversammlung einzuberufen.

Der Verwaltungsrat muss mindestens ein Mitglied haben. Bitte beachten Sie, dass mindestens ein VR-Mitglied in der Schweiz wohnen muss. Zudem ist es nur möglich, natürliche Personen zum Verwalter einer Aktiengesellschaft zu ernennen.

In einem nächsten Schritt der Gründung Ihrer AG tragen Sie das Unternehmen in das Handelsregister ein. Diese Eintragung hat unter anderem den Zweck, Ihre Vertrauenswürdigkeit gegenüber Dritten zu erhöhen.

Alle Aktiengesellschaften müssen ein Aktienregister führen. Dies gilt seit der Revision des Aktienrechtes per 1. Juli 2016. In diesem Dokument sind die Namen und Adressen der Eigentümer und Nutzniesser von Namensaktien aufgeführt.

Bei der Gründung einer neuen Firma stellt sich zudem die Frage nach der AHV/IV und EO.

Alle Arbeitnehmer in Ihrer AG sind der Ausgleichskasse anzumelden. Erforderlich ist es zudem, folgende obligatorische Versicherungsverträge abzuschliessen:

  •  BVG (Gesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)
  • UVG (Unfallversicherungsgesetz).

 

Sie selbst gelten als Gründer ebenfalls als Arbeitnehmer. Darum sind Sie verpflichtet, diese Schritte auch für sich selbst unternehmen.

Klären Sie ab, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig ist: Je nach Tätigkeitsbereich ist das der Fall. Wenn dies zutrifft, haben Sie Ihre Erklärung bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung einzureichen.

Schlussfolgerung

Diese wenigen Schritte sind zwingend, wenn Sie eine Aktiengesellschaft gründen wollen. Auch wenn Sie dabei viele Punkte zu berücksichtigen haben, kann die Unternehmensform AG für den Aufbau Ihrer Firma ein echter Vorteil bedeuten!

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