Warum eine AG gründen?
Bei einer Aktiengesellschaft (AG) ist das Aktienkapital höher als bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Deshalb ist das Kapital, das für das Unternehmen gegenüber Dritten eine Garantiefunktion darstellt, höher.
Um zu klären, ob diese Rechtsform zu Ihrer unternehmerischen Tätigkeit passt, ist es unerlässlich, Prognosen für den Umsatz zu stellen und Folgendes zu klären: Ist es für die Tätigkeit wichtig, mit Dritten wie Lieferanten oder anderen Geschäftspartnern in regem Kontakt zu stehen? In diesem Fall kann es zweckmässiger sein, eine Aktiengesellschaft zu gründen statt eine GmbH.
Planen Sie zudem, Ihre Tätigkeit schnell zu entwickeln, was ausländische Mittel benötigt? Dann ist es vorteilhaft, sich die Rechtsform Aktiengesellschaft (AG) zuzuwenden. Besonders wenn Sie planen, Banken, Investoren oder weitere Aktionäre ins Boot zu holen: Diese Rechtsform ist besonders gut geeignet, wenn die Intervention Dritter für die Entwicklung Ihrer Tätigkeit unerlässlich ist.
Die Vorteile der Aktiengesellschaft
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) ist es möglich, Ihren Firmennamen frei zu wählen. Falls Sie Ihren Nachnamen in den Unternehmensnamen integrieren wollen, sind Sie nur verpflichtet, den Zusatz «AG» zu ergänzen. Selbst nachdem Sie die AG gegründet haben, ist es durchaus noch möglich, den Namen Ihres Unternehmens noch zu ändern. Dafür braucht es eine Änderung der Statuten durch die Mitgliederversammlung. Diese Statutenänderung ist ein notarieller Akt, der im Handelsregister eingetragen werden muss.
Die Aktiengesellschaft hat einen wichtigen Vorteil: Die Aktionäre unterliegen einer herabgesetzten finanziellen Verantwortlichkeit: Sie haften nur für Ihren Anteil am Aktienkapital. Es ist aber trotzdem möglich, dass die Geschäftsleitung mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht wird – bei bestimmtem fahrlässigen Handeln wie etwa bei der Buchführungspflicht oder im Fall einer Straftat.
Die innerhalb der AG arbeitenden Aktionäre gelten als Arbeitnehmer. Daher haben sie entsprechend den Anspruch auf die Sozialleistungen, die mit dieser Rechtsform verbunden sind und sind pflichtversichert.
In Bezug auf die Steuern bietet die Rechtsform der AG einen weiteren bedeutenden Vorteil: Durch die Aufteilung der Gewinne lässt sich die Progressivität (d.h. die Erhöhung der Steuersätze für die höheren Gewinnanteile) ein Stück weit durchbrechen.
Die Nachteile der AG
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft ist es erforderlich, ein Kapital von mindestens CHF 100’000 einzubringen. Diese bedeutende Summe sollte eingeplant werden, wenn Sie die Gründungskosten budgetieren. Hingegen ist es nicht zwingend, den Betrag bar zu begleichen: Sie können das Kapital auch in Form von Sacheinlagen einbringen. Zum Beispiel in Form von Kryptowährungen oder Maschinen.
Seien Sie sich bewusst, dass die Verwaltungsgebühren dieser Rechtsform hoch sind. Eine Aktiengesellschaft ist verpflichtet, Geschäftsberichte zu schreiben, eine Hauptversammlung einzuberufen, Steuerformulare zu erstellen und gegebenenfalls ein Revisionsunternehmen zu bevollmächtigen.
Zudem gilt für Aktiengesellschaften die Doppelbesteuerung von Ertrag und Kapital der AG. Sie haben eine Steuer auf das Einkommen (Dividende) und eine Steuer auf das Vermögen der Aktionäre zu bezahlen. Falls Sie sich für eine AG entscheiden, haben Sie eine weitere Verpflichtung: Sie müssen sich streng an die Vorschriften in Bezug auf die Buchführungspflichten gemäss Obligationenrecht (OR) halten. Am besten geben Sie einem kompetenten Buchhalter den Auftrag, Sie bei dieser Aufgabe zu begleiten.
Checkliste, um eine AG aufzubauen
Nachdem Sie die vielen Vorteile, aber auch Nachteile in Bezug auf die Gründung einer Aktiengesellschaft abgewogen haben, wollen Sie jetzt vorankommen. Folgende Schritte sind erforderlich:
Schlussfolgerung
Diese wenigen Schritte sind zwingend, wenn Sie eine Aktiengesellschaft gründen wollen. Auch wenn Sie dabei viele Punkte zu berücksichtigen haben, kann die Unternehmensform AG für den Aufbau Ihrer Firma ein echter Vorteil bedeuten!


