Bei der Firmengründung können Sie zwischen zwei Unternehmensformen wählen: der GmbH oder der Aktiengesellschaft (AG). Viele Gründer entscheiden sich überzeugt für die GmbH. Sie gehört zu den beliebtesten Rechtsformen und könnte gut zu Ihrem Vorhaben passen. Es ist jedoch sinnvoll, sich über die Gründungsmodalitäten zu informieren, bevor Sie sich für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Schweiz entscheiden. Hier bieten wir Ihnen einen informativen Leitfaden an, an dem Sie sich orientieren können.
Warum eine GmbH gründen?
Mit zirka 112'000 Firmen ist die Rechtsform der GmbH eine der häufigsten in der Schweiz.
Für die Gründung einer GmbH muss die Gesellschaft durch mindestens eine in der Schweiz ansässigen Person vertreten sein.
Vorteile einer GmbH
Im Vergleich zu anderen Rechtsformen ist bei der Gründung einer GmbH ein relativ geringes Kapital von CHF 20'000.- erforderlich. Es ist möglich, die Gesellschaft durch eine einzige natürliche oder juristische Person zu gründen.
Es entsteht keine persönliche Haftung für Schulden bei der GmbH. Die Haftung ist nur durch das Vermögen der Gesellschaft eingegrenzt. Das heisst, dass dieser Schutz der GmbH Ihnen ein wichtiges Sicherheitsnetz bietet. Insbesondere bei finanziellen Risiken, z.B. wenn Sie für den Unternehmensstart grosse Investitionen tätigen müssen. Denn falls ein Konkurs eintreten sollte, ist es nicht möglich, die Geschäftsführer auf ihr Privatvermögen zu verklagen.
Eine einzige natürliche oder juristische Person kann eine GmbH gründen (seit dem 1. Januar 2008). Dies hat folgenden Vorteil: Sie können zunächst als Ein-Personen-Unternehmen beginnen und später Ihr Unternehmen mit Mitinhabern oder Partnern weiterführen. Dabei ist keine erneute notarielle Beurkundung nötig.
Zudem besteht die Möglichkeit, eine GmbH ohne Liquidation in eine AG umzuwandeln.
Nachteile der GmbH
Wenn Sie die Organe zuteilen und organisieren, ist darauf zu achten, dass Sie eine Gesellschafterversammlung einberufen und einen Geschäftsführer bestellen müssen. Darüber hinaus müssen Sie bei mehr als zehn Vollzeitstellen (Jahresdurchschnitt) eine Revisionsstelle angeben. Falls zwei der folgenden Schwellenwerte nicht überschritten werden, besteht lediglich eine Pflicht für eine eingeschränkte Revision Ihrer GmbH:
- Bilanzsumme: CHF 20 Millionen
- Umsatz: CHF 40 Millionen
- Zahl der Arbeitsplätze: 250
Wenn diese Grössenordnungen überschritten werden, sind Sie zu einer ordentlichen Revision verpflichtet.
Es können sich bedeutende Verwaltungskosten ergeben aus dem Honorar für die Organe, dem Aufwand für die Erstellen der Protokolle und der Durchführung der Aktionärsversammlung. Bevor Sie sich auf das Abenteuer einlassen, sollten Sie sich dessen bewusst sein.
Zudem muss unbedingt erwähnt werden, dass die GmbH doppelt besteuert wird. Sie erlaubt keine Anonymität der Inhaber und die gewählten Organe, das Kapital und die Aktien sind im Handelsregister frei einsehbar – das sollten Sie bei der Gründung einer GmbH auch beachten.
Eine GmbH hat noch einen letzten Nachteil: Das Vertrauen, das der GmbH von Gläubigern, Lieferanten oder Kunden entgegengebracht wird, ist aufgrund des geringeren Gesellschaftsvermögens kleiner als bei der Gründung einer AG. Die GmbH profitiert hingegen von einem besseren Image als die Einzelfirma.


