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Als Ausländer eine Firma in der Schweiz gründen (keinen Wohnsitz in der Schweiz)

Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, was Personen aus dem Ausland beachten müssen, wenn sie eine Aktiengesellschaft oder GmbH in der Schweiz gründen wollen. Nach dem Artikel lesen Sie einen Übersichtstext, in dem wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst haben.

Es ist möglich, in der Schweiz ganz unterschiedliche Rechtsformen zu gründen. Am häufigsten werden in der Schweiz die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) gegründet. Die Nationalität des Gründers spielt bei diesen Rechtsformen keine Rolle.

Aktiengesellschaft (AG)

In der Schweiz muss der Verwaltungsrat für die Gründung einer Aktiengesellschaft zeichnungsberechtigt und somit handlungsberechtigt sein. Das heisst, dass im Minimum ein zeichnungsberechtigtes Verwaltungsratsmitglied in der Schweiz wohnhaft sein muss. Falls die Verwaltungsratsmitglieder eine Kollektivunterschrift zu zweien haben, müssen hingegen zwei der Verwaltungsratsmitglieder den Wohnsitz in der Schweiz haben. Es ist jedoch unerheblich, wo allfällige weitere Mitglieder des Verwaltungsrates sowie auch die Aktionäre ihren Wohnsitz haben. Somit ist es möglich, dass die Gründer einer Aktiengesellschaft EU-/EFTA-Bürger sind oder dass sie aus einem Drittstaat kommen.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Für die Gründung einer GmbH ist es nötig, dass der Geschäftsführer in der Schweiz zeichnungsberechtigt und somit handlungsberechtigt ist. Das heisst, eine GmbH braucht mindestens einen Geschäftsführer, der einzelzeichnungsberechtigt und in der Schweiz wohnhaft ist. Hingegen können die weiteren Gesellschafter und Geschäftsführer auch in einem anderen Land haben. Das bedeutet, dass die Gründer einer GmbH auch EU-/EFTA-Bürger sein oder aus einem Drittstaat kommen können.

Bankkonto

Für ausländische Personen ist es oft schwieriger, ein Bankkonto zu eröffnen als ein Unternehmen zu gründen. Wir sind Ihnen auch dabei sehr gerne behilflich und informieren uns für Sie darüber, was Sie alles nachweisen müssen, damit Sie bei einer Schweizer Bank ein Geschäftskonto eröffnen können.
Wichtig ist für Sie zu wissen, dass ein Unternehmen mit ausschliesslich im Ausland wohnenden Inhabern kein Bankkonto in der Schweiz eröffnen kann. Es ist möglich, dass grössere Banken diesbezüglich eine Ausnahme machen. Nach unseren Erfahrungen führt dies jedoch zu sehr hohen Gebühren für die Kontoführung.

Firmensitz

Wer als ausländische Person ein Unternehmen in der Schweiz gründen möchte, benötigt auch eine Adresse. Wir unterscheiden in der Schweiz zwischen einer richtigen Adresse und einer c/o-Adresse. Bei der richtigen Adresse hat die Firma eigene Büroräume. Falls der Gründer nicht an einen Ort gebunden ist, kann es sinnvoller sein, einen Kanton mit niedrigen Abgaben zu wählen. Dabei ist es nötig, die Abgaben an den Halter des Domizils und den Steueraufwand zu addieren. Somit kann es sich lohnen, einen günstigeren Anbieter eines Firmendomizils in einem Kanton mit etwas höheren Steuern auszusuchen.

Diese Dienstleistung bieten wir von SWISS COMPANY AG im Kanton Zug und Kanton Zürich an. Einer der steuergünstigsten Kantone für Unternehmen in der Schweiz.

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