Firma gründen als Deutscher: GmbH oder AG in der Schweiz
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Firma gründen als Deutscher: GmbH oder AG in der Schweiz

Für viele deutsche Unternehmer ist die Schweiz ein attraktiver Standort für die Gründung einer GmbH oder AG. Die stabile Wirtschaft, steuerliche Vorteile und das unternehmerfreundliche Umfeld bieten optimale Bedingungen, um in der Schweiz Fuss zu fassen. Hier erfahren Sie alles, was Sie als Deutscher zur Gründung in der Schweiz wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Schweiz: Ein attraktiver Gründungsstandort dank politischer Stabilität, wirtschaftlicher Freiheit und vorteilhafter Steuersätze.
  • Rechtsformen: GmbH und AG zählen zu den gefragtesten Gesellschaftsformen – je nach Unternehmensgrösse und strategischer Ausrichtung.
  • Gründungsschritte: Erstellung notwendiger Dokumente, notarielle Beglaubigung, Einzahlung des Kapitals und Eintrag ins Handelsregister.

Warum eine GmbH oder AG in der Schweiz gründen?

Ob Zug oder Zürich: Die Schweiz ist nicht nur für ihre beeindruckenden Landschaften bekannt, sondern auch als bevorzugter Standort für Unternehmen. Politische Stabilität, eine starke Wirtschaft mit solider Währung und ein zuverlässiges Bankensystem schaffen ideale Rahmenbedingungen für Unternehmer. Zusätzlich sorgen attraktive Steuerregelungen dafür, dass die Schweiz besonders interessant für Firmengründungen ist.

Ein Vergleich mit Deutschland zeigt deutliche Unterschiede:

  • Der Mehrwertsteuersatz liegt in Deutschland liegt bei 19% während für die Gründung einer GmbH ein Mindestkapital von 25.000 EUR erforderlich ist.
  • Auch die Körperschaftsteuer liegt bei 15 %, ergänzt durch weitere Abgaben wie den Solidaritätszuschlag und die Abgeltungssteuer.
  • In Deutschland greift zudem die Umsatzsteuerpflicht bereits ab einem Jahresumsatz von 22.000 EUR.

Wichtig: Steuerliche Vorteile in der Schweiz kommen nur dann zum Tragen, wenn Ihr Unternehmen dort tatsächlich aktiv wirtschaftet. Reine Briefkastenfirmen profitieren nicht davon, da in diesem 
Fall weiterhin die deutschen Steuersätze gelten.

Welche Rechtsform ist die beste Wahl?

In der Schweiz haben Sie mehrere Rechtsformen zur Auswahl, doch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) sind die Favoriten. Welche davon besser zu Ihnen passt, hängt von der Grösse und Ausrichtung Ihres Unternehmens ab.

  • GmbH: Ideal für kleine bis mittlere Unternehmen. Die Haftung ist auf das eingebrachte Kapital begrenzt – Gesellschafter haften nur mit ihren Einlagen. Das Mindestkapital beträgt 20’000 CHF, was die GmbH besonders für Start-ups und Familienunternehmen interessant macht. Dazu kommt eine schlanke Verwaltung und die Möglichkeit, die Gewinnverteilung flexibel in den Statuten festzulegen.
  • AG: Die erste Wahl für grössere Firmen oder Unternehmen mit Wachstumsplänen, die vielleicht sogar an die Börse wollen. Das erforderliche Kapital liegt bei 100’000 CHF, wovon mindestens 50’000 CHF bei der Gründung eingezahlt werden müssen. Die AG bietet eine klare Trennung von Eigentum und Management. Aktien können leicht ausgegeben und an Investoren verkauft werden – das erleichtert die Kapitalbeschaffung. Die Rechtsform AG verleiht zudem Prestige und erhöht das Vertrauen bei Geschäftspartnern.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Für die Gründung einer GmbH oder AG in der Schweiz sind klare Regeln zu beachten – dabei spielt es keine Rolle ob Sie in Zürich oder Zug gründen. Der Gesellschaftsvertrag bzw. die Statuten müssen erstellt und notariell beglaubigt werden. Zudem gelten folgende Bedingungen:

Gemeinsame Anforderungen:

  • Geschäftsführer bzw. Verwaltungsrat mit Wohnsitz in der Schweiz: Bei der GmbH muss mindestens ein Geschäftsführer, bei der AG ein Verwaltungsratsmitglied in der Schweiz wohnen. Falls dies nicht möglich ist, lässt sich ein Treuhänder mit dem Mandat beauftragen.
  • Rechtsdomizil (Geschäftsadresse) in der Schweiz: Jede GmbH und AG benötigt eine offizielle Geschäftsadresse im Land.
  • Handelsregistereintrag: Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister erlangt die Gesellschaft ihre Rechtsfähigkeit. Spezifische Anforderungen: Minimale Kapitaleinlage: Für die GmbH ist ein Mindestkapital von 20’000 CHF vorgeschrieben. Bei der AG beträgt das erforderliche Kapital 100’000 CHF, wovon mindestens 50 % bereits bei der Gründung einbezahlt werden müssen.

Wie gründe ich eine Firma in der Schweiz?

  • Schritt 1: Erstellung der notwendigen Dokumente Bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor. Dazu gehört der Gesellschaftsvertrag (für eine GmbH) oder die Statuten (für eine AG). Diese Dokumente enthalten die Namen der Gründer, die Höhe des Stamm- oder Aktienkapitals, die Geschäftsadresse sowie den Unternehmenszweck.
  • Schritt 2: Öffentliche Beurkundung Ein Notar prüft die Unterlagen und bestätigt deren Rechtsgültigkeit durch eine öffentliche Beurkundung. Dieser Schritt stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.
  • Schritt 3: Einzahlung des Kapitals Das erforderliche Kapital muss auf ein Bankkonto eingezahlt werden. Für eine GmbH sind 20’000 CHF nötig. Bei einer AG beträgt das Mindestkapital 100’000 CHF, wovon mindestens 50’000 CHF bei der Gründung einbezahlt werden müssen.
  • Schritt 4: Eröffnung eines Bankkontos Nach der Beurkundung können Sie ein Geschäftskonto eröffnen. Dazu benötigen Sie die beurkundeten Gründungsunterlagen und einen Nachweis über die Kapitaleinzahlung.
  • Schritt 5: Eintragung ins Handelsregister Mit den beglaubigten Dokumenten und dem Kapitalnachweis beantragen Sie die Eintragung Ihres Unternehmens im Handelsregister. Erst mit diesem Eintrag wird Ihre Firma rechtsfähig und darf offiziell tätig werden.
  • Schritt 6: Beginn der Geschäftstätigkeit Nach der erfolgreichen Eintragung können Sie loslegen: Verträge abschliessen, Mitarbeiter einstellen und mit allen geschäftlichen Aktivitäten beginnen, die für den Betrieb notwendig sind.

Tipp: Sparen Sie sich sämtlichen Aufwand und gründen Sie Ihre Firma in der Schweiz einfach online mit uns. Gerne beraten wir Sie kostenlos.

Unternehmen in der Schweiz mit Arbeitsort in Deutschland: Ist das möglich?

Ja, Sie können in der Schweiz ein Unternehmen gründen und gleichzeitig in Deutschland arbeiten. Aber es gibt Regeln: Mindestens ein Geschäftsführer oder Verwaltungsrat muss in der Schweiz wohnen, und Ihr Unternehmen braucht eine offizielle Schweizer Adresse.

Achtung: Steuerlich wird es kompliziert, wenn Ihre Firma in der Schweiz nur auf dem Papier existiert. Läuft das Geschäft hauptsächlich in Deutschland, kann das deutsche Steuerrecht greifen. Eine Gründung in der Schweiz lohnt sich also nur, wenn Sie dort wirklich tätig werden und nicht nur eine „Briefkastenfirma“ betreiben.

Schlusswort

Die Gründung in der Schweiz bietet viele Vorteile – aber nur mit gründlicher Planung. Rechtliche und steuerliche Details wollen beachtet werden. Mit der richtigen Strategie wird die Schweiz zum idealen Standort für Ihr Unternehmen.