Ob in Zug oder Zürich: Die Gründung einer Stiftung in der Schweiz ist für Unternehmer attraktiv, die auch ohne Schweizer Wohnsitz die Vorteile eines stabilen Standorts und einer flexiblen Struktur nutzen wollen. In diesem Artikel erfahren Sie, was für die Gründung einer Stiftung als Ausländer wichtig ist.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Gründung ohne Wohnsitzpflicht: Auch internationale Unternehmer können eine Stiftung in der Schweiz gründen, ohne selbst ansässig zu sein.
- Vermögensschutz und Unabhängigkeit: Eine Stiftung bietet rechtliche Unabhängigkeit und schützt das Stiftungsvermögen zuverlässig.
- Reibungslose Abwicklung: Kompetente Partner helfen, den gesamten Gründungsprozess unkompliziert und effizient zu gestalten.
1. Warum eine Stiftung in der Schweiz gründen?
Eine Stiftung ist besonders geeignet für Unternehmer, die langfristig Werte schaffen und absichern wollen. Die Schweizer Stiftung bietet wichtige Vorteile, die sich von anderen Strukturen abheben:
- Unabhängige Vermögensverwaltung: Eine Stiftung verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und wird nicht direkt von Stiftern oder Begünstigten kontrolliert. Dies schützt das Stiftungskapital und erleichtert die langfristige Vermögensverwaltung.
- Vermögensschutz: Das Kapital der Stiftung bleibt vor privaten und geschäftlichen Risiken geschützt und kann nicht zur Deckung von Schulden der Stifter verwendet werden.
- Ansehen und Flexibilität: Schweizer Stiftungen geniessen weltweit hohes Ansehen. Die Gründung einer Stiftung kann sowohl gemeinnützige als auch private Zwecke verfolgen.
2. Kann ich ohne Wohnsitz eine Stiftung gründen?
Ja, die Schweizer Gesetzgebung erlaubt internationalen Investoren die Gründung einer Stiftung ohne Wohnsitzpflicht. Einige Voraussetzungen sollten jedoch erfüllt sein:
- Lokaler Vertreter: Ein in der Schweiz ansässiger Vertreter ist erforderlich, der die Interessen der Stiftung vertritt und sicherstellt, dass alle Vorschriften eingehalten werden. Diese Person kann auch ein externer Dienstleister erfüllen. Kontaktieren Sie uns gerne.
- Kapitalnachweis und Einlage: Das für die Gründung notwendige Stiftungsvermögen wird auf einem Schweizer Bankkonto hinterlegt, bevor die Stiftung offiziell eingetragen wird.
3. Die 7 Vorteile einer Schweizer Stiftung
- Stabile steuerliche Planung und Vorteile: Die Schweiz bietet attraktive steuerliche Bedingungen und klare Regelungen für Stiftungen.
- Individuelle Struktur und Flexibilität: Die rechtliche Struktur der Stiftung lässt sich auf spezifische Ziele und Vorgaben abstimmen, sowohl für gemeinnützige als auch für private Zwecke.
- Rechtliche Stabilität: Schweizer Stiftungen geniessen internationale Anerkennung und bieten langjährige Stabilität.
- Steuervergünstigungen: Je nach Stiftungszweck und Standort können steuerliche Vorteile realisiert werden, insbesondere für gemeinnützige Stiftungen.
- Diskretion und Privatsphäre: Die Schweiz ist bekannt für Vertraulichkeit und schützt Stiftungen durch solide Gesetze und Rahmenbedingungen.
- Klare und effiziente Rechtsstruktur: Die Schweizer Stiftung ist durch eine transparente Gesetzgebung und ein effizientes Rechtssystem besonders geschützt.
- Sicherer Standort: Mit politischer Stabilität und einem starken wirtschaftlichen Umfeld bietet die Schweiz einen sicheren Standort für Stiftungen.
4. Rechtliche Anforderungen:
- Mindestkapital: Die Höhe des erforderlichen Stiftungsvermögens hängt von den spezifischen Stiftungszielen ab. Üblicherweise werden Stiftungen mit einem Startkapital von mindestens CHF 50.000 bis CHF 100.000 gegründet.
- Lokale Präsenz: Der Stiftungsrat oder ein Vertreter in der Schweiz ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Stiftung den schweizerischen Vorschriften entspricht.
- Stiftungssitz: Die Stiftung muss in der Schweiz ansässig sein. Eine physische Adresse ist jedoch oft nicht erforderlich; ein Domizilierungsservice kann als offizieller Sitz dienen und bietet die nötige rechtliche Transparenz.
5. Ablauf und Kosten der Gründung
Die Gründung einer Stiftung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen. Die Schritte und Kosten umfassen:
- Beratung und Planung: Fachleute unterstützen Sie dabei, den Gründungsprozess reibungslos zu gestalten. Die Kosten variieren je nach Anbieter.
- Notar- und Eintragungsgebühren: Für die notarielle Beglaubigung und die Eintragung ins Handelsregister fallen etwa CHF 2.000 bis 3.000 an.
- Kapitalnachweis: Das erforderliche Kapital muss vor der Gründung auf ein spezielles Bankkonto überwiesen werden.
6. Unser Service: Gründung mit Experten an Ihrer Seite
Die Gründung einer Stiftung in der Schweiz kann unkompliziert sein, wenn Sie auf professionelle Unterstützung setzen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und übernehmen die Organisation und Dokumentation.
Ihre Vorteile mit uns
- Komplette Abwicklung und Dokumentation: Von der Erstberatung über die Einreichung aller Dokumente bis zur Kommunikation mit Notaren und Behörden – wir kümmern uns um alles.
- Optimale Struktur und Standortwahl: Gemeinsam erarbeiten wir eine ideale Struktur und helfen bei der Wahl des besten Standorts.
- Effizienz und Erfahrung: Mit unserer langjährigen Erfahrung und eingespielten Partnerschaften mit Behörden und Notaren sorgen wir für eine schnelle und unkomplizierte Gründung.
Ob in Zug oder Zürich: Mit unserer Unterstützung gründen Sie Ihre Schweizer Stiftung effizient und ohne bürokratische Hürden. Wir kümmern uns um den gesamten Ablauf – und schaffen beste Voraussetzungen für Ihren Start in der Schweiz.


